Bitte beachten Sie, dass Ihre Meldung seriös und sachlich sein muss, um zulässig zu sein.
Es ist wichtig, die beobachteten Tatsachen und gemachten Aussagen genau und wahrheitsgetreu wiederzugeben, um jegliches Risiko einer Verleumdung oder disziplinarischer/rechtlicher Maßnahmen zu vermeiden.
Zu Ihrer Information: Die Zulässigkeit Ihrer Meldung wird anhand der folgenden Punkte geprüft:
- Beschreibt die Meldung eine vorwerfbare Situation?
- Verstößt der gemeldete Sachverhalt gegen das Gesetz, die Vorschriften oder unsere Ethikregeln?
- Werden der Meldung weitere Unterlagen beigefügt (z. B. Fotos, Dokumente, Videos usw.)?
- Wurde der Bericht in gutem Glauben und ohne direkte finanzielle Gegenleistung erstellt?
- Hatte der Verfasser des Berichts persönliche Kenntnis von den berichteten Fakten, wenn die Informationen außerhalb des beruflichen Kontextes erworben wurden?
Um die Vertraulichkeit und die legitimen Rechte unserer Mitarbeiter und Interessengruppen zu wahren, werden alle Meldungen einer strengen Analyse und einem detaillierten internen Audit unterzogen.
Für die Bearbeitung von Ausschreibungen erhebt BOIRON die folgenden personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Position, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
Als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher verpflichtet sich BOIRON, diese Daten gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu verarbeiten, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (GDPR) und dem französischen Gesetz nᵒ 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informationstechnologie, Dateien und Freiheiten.
Die Erhebung dieser Daten beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung und dient der Erfassung und Verarbeitung von Warnungen oder Berichten, die darauf abzielen, einen Verstoß gegen eine bestimmte Vorschrift aufzudecken. Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften können Sie folgende Rechte ausüben: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, indem Sie sich an den Datenschutzbeauftragten (DSB) von BOIRON unter folgender Adresse wenden: dpo@boiron.fr. Sie können auch eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen. Im Rahmen der vorliegenden Verarbeitung werden die Daten für einen Zeitraum von zwei Monaten nach Abschluss der Überprüfungsvorgänge oder bis zum Ende des Verfahrens und der Verjährungsfrist für Rechtsmittel gegen die Entscheidung im Falle eines Rechtsstreits aufbewahrt.